Behandlungskosten

Die Behandlungen sind sehr aufwändig und erstrecken sich meist über Behandlungssitzungen von zwei bis drei Stunden. Für einen optimalen Therapieerfolg nehmen wir uns die erforderliche Zeit. Daher ist sicher nachvollziehbar, dass derartige Behandlungen eine entsprechende Honorierung verlangen.

Auch bei gesetzlich versicherten Patienten erfolgt die Abrechnung nach GOZ. Im Einzelfall kann bei Vorliegen einer richtlinienkonformen Primärbehandlung der Kassenanteil „verrechnet“ werden.

Bei privat versicherten Patienten erfolgt die Abrechnung weitestgehend im Rahmen der GOZ, üblicherweise bis zum 3,5-fachen Satz. Im Einzelfall können jedoch auch Kosten entstehen, die nicht von privaten Versicherungen übernommen werden.

Der tatsächlich anfallende Aufwand bzw. die entstehenden Kosten hängen vom jeweiligen Einzelfall ab! Der Behandlung geht deshalb in jedem Fall ein ausführliches Beratungsgespräch voraus.